Förderrichtlinien

Der Förderverein der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein e.V. vergibt Stipendien an Schüler der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein nach den folgenden Richtlinien.

§ 1 Grundsätze

Die Förderrichtlinien werden vom Vorstand beschlossen.

Sie sind nicht Bestandteil der Satzung.

Sie legen die Kriterien und die Durchführung der Vergabe von Förderungen an Schüler der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein fest.

§ 2 Begünstigte

Der Förderverein der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein e.V. unterstützt Schüler der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein mit Stipendien.

§ 3 Auswahl

Gefördert werden können Schüler der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein, wenn

a. sie mindestens im dritten Jahr Unterricht an der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein erhalten,
b. sie den Unterricht aktiv und regelmäßig besuchen,
c. sie vom Fachlehrer aufgrund besonderer Leistungen für ein Stipendium vorgeschlagen werden und
d. die Förderung von der Leitung der Musikschule befürwortet wird.

§ 4 Antragstellung

Der Antrag auf Förderung

a. muss von dem Fachlehrer des Schülers in Schriftform gestellt werden,
b. muss von einer befürwortenden Stellungnahme der Musikschulleitung begleitet werden,
c. muss von dem / den Erziehungsberechtigten des Schülers unterzeichnet sein (entfällt bei volljährigen Schülern)
d. ist an keinen festen Zeitpunkt gebunden,
e. kann formlos erfolgen und
f. muss begründet werden. Die Begründung kann schriftlich oder auch mündlich im Rahmen einer Sitzung des Vorstandes des Fördervereins der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein e.V. erfolgen.

Anträge auf Förderung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

§ 5 Bewilligung

1. Über Anträge auf Förderung entscheidet der Vorstand auf der dem Antrag folgenden Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren.
2. Für die Entscheidung kann der beantragende Fachlehrer und der Beirat angehört werden.
3. Über die Entscheidung des Vorstandes wird der beantragende Fachlehrer umgehend informiert.

§ 6 Förderzeitraum

1. Der Förderzeitraum wird auf ein Jahr ab Bewilligung der Förderung begrenzt.
2. Eine Förderung kann rückwirkend erfolgen.
3. Eine wiederholte Antragstellung ist möglich.

§ 7 Förderhöhe

Über die Höhe der Stipendien entscheidet der Vorstand.

§ 8 Auszahlung der Förderung

1. Wird mit einem Stipendium der Unterricht an der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein gefördert, wird der Förderbeitrag direkt auf das Konto der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein überwiesen.
2. Weitergehende Stipendien werden auf das Konto des geförderten Schülers bzw. seines / seiner Erziehungsberechtigten überwiesen.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien wurden vom Vorstand am 18.5.2018 beschlossen, sie treten umgehend in Kraft.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer ebenfalls die weibliche Form gemeint.

Kommentare sind geschlossen.