Nach den Förderrichtlinien des Fördervereins ist ein Förderantrag durch die / den Instrumentallehrer*im bzw. Fachlehrer*in des zu fördernden Schülers zu stellen.
Der Förderverein hat einen Förderantrag vorbereitet, den Sie hier herunterladen können.
Diskutieren Sie bitte mit der / dem Instrumentallehrer*in bzw. Fachlehrer*in Ihres Kindes, ob Ihr Kind für eine Förderung in Frage kommt, und geben Sie ihr / ihm den von Ihnen als Erziehungsberechtigter vorab unterschriebenen Förderantrag.
Nachdem die / der Instrumentallehrer*in bzw. Fachlehrer*in den Antrag vervollständigt hat, wird er von ihr / ihm an die Leitung der Musikschule weitergeleitet, die den Antrag befürworten und eine konkrete Förderhöhe vorschlagen soll. Auf Grund des Antrages und der Stellungnahme der Musikschulleitung fällt der Vorstand des Fördervereins seine Entscheidung über den Antrag, meist im Umlaufverfahren.