Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein e.V. hat die folgende Beitragsordnung beschlossen.

§ 1 Grundsätze

Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.

Sie regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsmodalitäten der Mitgliedsbeiträge.

§ 2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.

Der Vorstand entscheidet über die Kontoverbindung und die Zahlungsmodalitäten.

Entsprechende Änderungen der Beitragsordnung treten nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.

§ 3 Beitragshöhe

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für

  1. natürliche Personen: € 20.- Mindestbeitrag,
  2. juristische Personen, Körperschaften, Verbände und ähnliche Vereinigungen: € 50.- Mindestbeitrag.

Ehrenmitglieder nach § 4 Abs. 3 der Satzung sind von der Beitragszahlung befreit.

Der Förderverein freut sich über freiwillig geleistete höhere Beiträge.

§ 4 Fälligkeit

Beiträge werden jeweils für ein volles Kalenderjahr erhoben.

Beiträge werden zum 1. März eines jeden Jahres fällig.

Tritt ein Mitglied bis zum 30. September eines Jahres in den Verein ein, wird der Jahresbeitrag innerhalb eines Monats nach dem Eintrittsdatum fällig. Bei einem späteren Eintritt entfällt der Beitrag für das restliche Jahr.

§ 5 Zahlungsmodalitäten

Mitgliedsbeiträge werden zum Fälligkeitsdatum im Lastschriftverfahren von einem deutschen Girokonto eingezogen. Dazu ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlich.

Andere Zahlungsmodalitäten können nur in begründeten Ausnahmefällen vereinbart werden. Ein entsprechender Antrag muss vom Mitglied in Textform an den Schatzmeister gestellt und von diesem bestätigt werden.

Die Gläubiger-ID-Nr. des Vereins ist DE69FVM00001774118.

Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.

§ 6 Spenden

Spenden und Zuwendungen außerhalb der Mitgliedsbeiträge können jederzeit auf das Konto des Vereins geleistet werden.
Bei Beträgen bis 200.- ist der Überweisungsbeleg als Zuwendungsbestätigung ausreichend und wird zum Nachweis der steuerlichen Absetzbarkeit akzeptiert.

Auf Wunsch kann gerne eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

§ 7 Konto

Die Beitrags- und Spendenkonten des Vereins sind

Kontoinhaber: Förderverein der Städtischen Sing- und Musikschule Weil am Rhein e.V.

  • Bei der Sparkasse Markgräflerland:
    BIC: SOLADES1MGL
    IBAN: DE14 6835 1865 0108 1366 07
  • Bei der Volksbank Dreiländereck:
    BIC: VOLODE66
    IBAN: DE59 6839 0000 0000 3613 21
§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 25.7.2018 beschlossen und tritt für neue Mitglieder sofort, für bestehende Mitglieder zum 1.1.2019 in Kraft.

Sie können die Beitragsordnung hier als PDF Datei herunterladen.

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